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AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Lieber Gast, wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln sowie im beiderseitigen Interesse klären sollen und welche Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 1. Vertragsabschluss 1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder -falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist- bereitgestellt werden. 1.2 Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Pensions-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt. 1.3 Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten ist nicht gestattet. 1.4 Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Pension kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 1.5 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für die Pension dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht. 1.6 Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen. 1.7 Kostenübernahme: der Hinweis auf eine Kostenübernahme bedarf der Textform. 1.8 Bei garantierten Buchungen (z.B. Anreise nach 16.00 Uhr), Sonderraten (z.B. Frühbucherraten) und Sonderleistungen (z.B. spezielle Zimmerkategorien oder Verpflegungsleistungen) ist die Angabe einer gültigen und belastbaren Kreditkarte Voraussetzung für die Buchung. Die Kreditkarte gilt als Sicherheit für die Pension und kann daher im Falle einer Nichtanreise („No-Show“), Stornierung oder unerlaubten Änderung nach Ablauf der Stornierungsfrist durch die Pension mit einer Entschädigungspauschale gemäß Verkaufsbedingungen belastet werden (grundsätzlich 90% des Zimmerpreises mit oder ohne Frühstück für den Gesamtaufenthalt, sofern nicht anders in den Reservierungsbedingungen zum Zeitpunkt der Buchung angegeben). Sollte die Prüfung der Kreditkarte ergeben, dass die Karte nicht belastbar ist, so kann die Pension die Stornierung vornehmen, sofern nicht unverzüglich eine andere gültige und belastbare Kreditkarte angegeben wird. 2. An- und Abreise 2.1 Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 15:00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. 2.2 Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 20.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch die Pension anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich das Zimmer auf garantierter Basis schriftlich gebucht wurde. 3. Leistungen und Preise 3.1 Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen der Pension ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte. 3.2 Zimmer- und Mahlzeitentarife sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Mehrwertsteuer und dem Serviceentgelt. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes werden die Zimmer- und Mahlzeitentarife entsprechend angeglichen. Soweit künftig weitere die Erbringung von Beherbergungsleistungen belastende Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe vom Kunden getragen. 3.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungen bzw. Zimmerbuchung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Pension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Pension dem zustimmt. 3.4 Die angebotenen Preise gelten nur für das Gesamtvolumen. Sollten einzelne Teile aus dem Gesamtvolumen storniert oder geändert werden, so behält sich die Pension einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation des verbindlichen Umfangs vor. 4. Zahlung / Rechnung der Pension 4.1 Für die Reservierung kann von der pension bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart. 4.2 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungs -ausfertigung bzw. - datum ohne Abzug zahlbar. 4.3 Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls die Pension nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. 4.4 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,- erhoben. 4.5 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der Pension, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden. 4.6 Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich. 5. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden 5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 5.2 Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension ausübt. 5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. 5.3.1 Übernachtungen: Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 6. Rücktritt durch die Pension 6.1 Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls - angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten. - höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. 6.2 Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist die Pension in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. 6.3 Im Fall des berechtigten Rücktritts durch die Pension steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu. 6.4 Die Pension ist berechtigt, von seinen Gästen die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung der Pensionsleitung zu entsprechen. Jede Verletzung der guten Sitten durch Gäste berechtigt die Pension zur sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses. Eine Vertragsaufhebung ist weiter zulässig, wenn ein Gast ansteckend krank ist. 7. Haftung 7.1 Die Pension haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt. 7.2 Der Gast hat für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat, einzustehen. 7.3 Soweit die Pension für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es sich im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. 7.4 Die Pension haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, die Pension handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. 8. Sonstiges 8.1 Die maximale Belegung der Zimmer richtet sich nach der gebuchten Zimmerkategorie. 8.2 Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nur unter vorheriger Rücksprache gestattet. 8.3 Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. 8.4 Fundsachen werden nur auf Anfrage und zu Lasten des Gastes nachgesandt. Sie werden in der Pension sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben. 8.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt die Pension mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. 9. Schlussbestimmungen 9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Nürnberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Nürnberg. 9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 9.4 Bitte beachten Sie im Hinblick auf das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. 9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten Nürnberg 28.01.2019